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   BVerwG, 26.04.1978 - 1 DB 11.78   

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https://dejure.org/1978,3700
BVerwG, 26.04.1978 - 1 DB 11.78 (https://dejure.org/1978,3700)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1978 - 1 DB 11.78 (https://dejure.org/1978,3700)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1978 - 1 DB 11.78 (https://dejure.org/1978,3700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Alimentationspflicht - Teilweise Gehaltseinbehaltung - Beamter - Finanzielle Schwierigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.08.1969 - II DB 5.69
    Auszug aus BVerwG, 26.04.1978 - 1 DB 11.78
    Eine Verletzung der Alimentationspflicht durch teilweise Gehaltseinbehaltung ist zu verneinen, wenn der Beamte die Angabe der Gründe verweigert, die zu seinen durch die Gehaltseinbehaltung wesentlich verstärkten finanziellen Schwierigkeiten geführt haben (im Anschluß an BVerwGE 33, 332).

    Damit entfällt aber eine Verpflichtung der Verwaltung zur Alimentierung (BVerwGE 33, 332).

  • BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00

    Anforderungen an die Festlegung des Einhaltungssatzes von Beamtenbezügen als

    Den Beamten trifft bei der Ermittlung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse eine Mitwirkungspflicht (Beschluß vom 2. April 1997 - BVerwG 1 DB 3, 97 - ; Beschluß vom 16. April 1996, a.a.O.; Beschluß vom 16. Juli 1984 - BVerwG 1 DB 13.84 - Beschluß vom 26. April 1978 - I DB 11.78 - ).
  • BVerwG, 05.09.1978 - 1 DB 17.78

    Einschränkung der Lebenshaltungskosten - Beamter - Festsetzung des

    Da somit diese Verschuldung auf einer unangemessenen durch freien Entschluß des Beamten herbeigeführten Lebenshaltung beruht, ist für ihre Berücksichtigung bei Bemessung der auch einem vorläufig des Dienstes enthobenen Beamten gegenüber bestehenden-Alimentationspflicht des Staates kein Raum (vgl. hierzu Beschluß vom 26. April 1978 - 1 DB 11.78 - [BVerwG Dok.Ber. B 1978, 193]).
  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 16a DS 19.1872

    Höhe des vorläufigen Einbehalts von Dienstbezügen

    (3) Der Senat geht mit dem Verwaltungsgericht davon aus, dass monatliche Raten in Höhe von 200 EUR (vgl. Ratenbewilligungsbescheid vom 19.6.2018, Bl. 376 DA - Restschuld zu diesem Zeitpunkt: 21.303,63 EUR) für das dem Disziplinarverfahren zugrundeliegende Strafverfahren (Vorsätzliche Körperverletzung, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, vorsätzlicher Besitz verbotener Waffen mit unerlaubten Munitionsbesitz) bei der Ermittlung des Einbehaltungsbetrages zu berücksichtigen sind (bejahend, wenngleich ohne Begründung: BVerwG, B.v. 26.4.1978 - 1 DB 11.78 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 21.11.2000 - 1 DB 23.00

    Vereitelung der Wiederherrstellung einer uneingeschränkten Dienstfähigkeit durch

    Den Ruhestandsbeamten trifft bei der Ermittlung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse eine in § 26 Abs. 2 Satz 1 und 2 VwVfG wurzelnde Mitwirkungspflicht (Beschluss vom 22. Mai 2000, a.a.O., m.w.N.; Beschluss vom 26. April 1978 - BVerwG 1 DB 11.78 - DÖD 1978, 210).
  • VGH Hessen, 04.09.1998 - DH 346/94

    Zur Beschwerdeberechtigung des Vertreters der Einleitungsbehörde

    Zwar ist der Beamte bei der umfassenden Aufklärung des Familienbedarfs zur Mitwirkung grundsätzlich verpflichtet, weshalb er über alle besoldungserheblichen Tatsachen, z.B. auch über die Einnahmen aus Nebentätigkeit (vgl. § 84 Abs. 5 Satz 3 HDO), Auskunft erteilen muß (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. April 1978 - I DB 11.78 - DÖD 1978, 210).
  • SH Hessen, 04.09.1998 - DH 346/94

    Zur Beschwerdeberechtigung des Vertreters der Einleitungsbehörde

    Zwar ist der Beamte bei der umfassenden Aufklärung des Familienbedarfs zur Mitwirkung grundsätzlich verpflichtet, weshalb er über alle besoldungserheblichen Tatsachen, z.B. auch über die Einnahmen aus Nebentätigkeit (vgl. § 84 Abs. 5 Satz 3 HDO ), Auskunft erteilen muß (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. April 1978 - I DB 11.78 - DÖD 1978, 210).
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